Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Pro Terra Immobilien und Baubetreuungs GmbH

Juliuspromenade 46 – 97070 Würzburg

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§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich:

1.

Die vorliegenden AGB gelten für alle, auch künftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsabschluss gültige Fassung. Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmen im

Sinne des § 14 BGB, somit natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sein denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn derVerkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen Abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

3.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen sowie des Vertrages nicht berührt.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss:

1.

Die Angebote des Verkäufers sind unverbindliche und freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Dies gilt auch bezüglich der Preise und produktbezogener Angeben. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht,bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Dies gilt insbesondere für handelsübliche Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-, Materialstärken oder sonstige Abweichungen. Bestellte Waren können geringfügig von den auf Prospekten oder im Internet dargestellten Waren abweichen.

2.

Der Verkäufer behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an von ihm erstellten Angebotsunterlagen vor. Diese dürfen nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des

Verkäufers öffentlich zugänglich gemacht oder verbreitet werden.

3.

Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, kann der Verkäufer dieses innerhalb von 8 Werktagen annehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefert.

4.

Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Das gilt nur fürden Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen:

1

Die Preise verstehen sich in EURO ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird gesondert zu dem jeweils gültigen Satz, derzeit 19 %, in Rechnung gestellt. Es gelten die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nict anders ergibt, gelten die Preise ab Werk oder Lager, einschließlich Originalverpackung.

2

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Er hab während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, wobei die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten bleibt.

3.

Bei Zahlungsverzug und/oder begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.

4.

Die Zahlung per Schick oder Wechsel ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung

möglich. Spesen und Zinsen hat der Kunde zu tragen.

5.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den Verkäufer nicht bestritten wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit und Anlieferung:

1.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernimmt der Verkäufer keine Garantie für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2 .

Bei Zusage einer bestimmten Lieferfrist beginnt diese an dem Tag, an welchem die Annahmeerklärung des Verkäufers dem Kunden zugeht. Falls der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug gerät, gelten die Haftungsbeschränkungen des § 8.

3.

Der Verkäufer haftet nicht, wenn Lieferfristen aufgrund höherer Gewalt nicht eingehalten werden können. Höhere Gewalt liegt vor bei Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Umweltkatastrophen oder vergleichbarer unvorhersehbarer, nicht in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fallender Ereignisse. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen; ferner sind Verkäufer und Kunde berechtigt, einen Monat nach Eintritt der höheren Gewalt vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Ereignis der höheren Gewalt bis dahin andauert.

4.

Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, wird der Verkäufer die Ware unverzüglich bestellen, den Kunden unverzüglich darüber informieren und diesem den voraussichtlichen Liefertermin mitteilen. Hinsichtlich des Vorbehalts ordnungsgemäßer Selbstlieferung verweist der Verkäufer auf §2 Nr. 4 dieser Geschäftsbedingungen.

5.

Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, soweit eine Teillieferung unter Berücksichtigung seiner Interessen dm Kunden zuzumuten ist. Dem Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten.

§ 5 Gefahrübergang und Annahmeverzug:

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht Mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit Annahme in Verzug ist. Bei Annahmeverzug des Kunden ist der Verkäufer berechtigt Ersatz der Mehraufwendungen zu verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der zu liefernden Gegenstände machen musste.

§ 6 Eigentumsvorbehalt:

1

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Etwaige Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben hiervon unberührt. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

2

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Ansprüche in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm im Schadensfall entstehen.

3

Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gleiches gilt für Beschädigungen oder Vernichtung der Ware. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.

4

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Vereinnahmten Erlös nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde diesem die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5

Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt dieser an den Verkäufer die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor ab.

6

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt dieser Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag) zu den anderen

verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

7

Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.

8

Der Kunde tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung dessen Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

9

Der Verkäufer nimmt die vorstehenden Abtretungen an.

10 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 7 Gewährleistung:

1

Die gelieferten Waren können geringfügig von den im Internet oder in Katalogen abgebildeten Waren abweichen. Es wird auf § 2 Nr. 4 dieser Geschäftsbedingungen verwiesen.

2

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Verkäufers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung Dritter Stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.

3

Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, di der Kunde zu vertreten hat. Vom Kunden zu vertretende Mängel sind insbesondere solche, die durch Nutzung des Kaufgegenstandes bei durchgefrorenen Rohren oder bei durch Rohr- und Lochfraß beschädigten Leitungen oder Geräten entstehen.

4

Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind, haben die Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware dem Verkäufer anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung oder Mitteilung.

5

Für Kaufleute gilt § 377 HGB. Festgestellte Mängel sind schriftlich auf dem Frachtschein zu vermerken. Der Verkäufer ist unverzüglich von den Mängeln in Kenntnis zu setzen.

6

Der Verkäufer leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl sog. Nach-Erfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nach-Erfüllung fehl, kann der Kunde Grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadenersatz statt der Leistung Verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Anstelle des Schadenersatzes statt der Leistungen kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte. Wählt der Kunde Schadenersatz statt der Leistung oder verlangt er den Ersatz vergeblich Aufwendungen, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7

Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8

Die Gewährleistungsfrist beträt abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang gemäß § 5. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden oder Arglist Vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie Sowie im Fall des Lieferregresses gemäß § 478, 479 BGB. Die Haftung des Verkäufers Nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

9

Der Verkäufer gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hievon unberührt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen:

1

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Der Verkäufer haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Er haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und- Zweck zu gewähren hat. Der Verkäufer haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf.

2

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung wesentlicher Vertrags-Pflichten sowie bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. Verlust des Lebens des Kunden.

§ 9 Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt des Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz des Verkäufers zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist das den Vertrag ausführende Werk, Lager bzw. die Niederlassung des Verkäufers der Erfüllungsort.

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